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Krankenversicherungsschutz im Ausland

Arbeitgeber stehen in der Fürsorge zuweilen auch in der Verpflichtung für ihre Mitarbeiter einen umfassenden Krankenversicherungsschutz zur Verfügung zu stellen, sollte der Angestellte entweder ins Ausland gesendet werden oder aus dem Ausland nach Deutschland rekrutiert werden.

Da die gesetzliche Krankenversicherung innerhalb Europas in Ländern mit Sozialabkommen nur einen lückenhaften Versicherungsschutz gewährt, im außereuropäischen Ausland sogar keine Mittel zur Finanzierung von Krankheitskosten zur Verfügung stellt, muss der Arbeitgeber auf die private Krankenversicherung zurückgreifen. Auch für Ausländer, die nur vorübergehend in der Bundesrepublik in Ihrem Unternehmen arbeiten und noch weiterhin von der ausländischen Company bezahlt werden, gilt die private Krankenversicherung als einzige Alternative. Eine Vielzahl von Krankenversicherern bieten unterschiedliche Tarife je nach Einreiseland und Dauer des Aufenthaltes. Das KVfirmenportal hilft Ihnen bei der Gestaltung von individuellen Versicherungskonzepten für Ihre Mitarbeiter und vergleicht die Gesellschaften im Leistungsspektrum und im Beitragsniveau, so dass die optimale Versorgung Ihrer Mitarbeiter sichergestellt wird.

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