Krankenversicherungsschutz im Ausland
Arbeitgeber stehen in der Fürsorge
zuweilen auch in der Verpflichtung für ihre Mitarbeiter einen
umfassenden Krankenversicherungsschutz zur Verfügung zu stellen, sollte
der Angestellte entweder ins Ausland gesendet werden oder aus dem
Ausland nach Deutschland rekrutiert werden.
Da die gesetzliche Krankenversicherung
innerhalb Europas in Ländern mit Sozialabkommen nur einen lückenhaften
Versicherungsschutz gewährt, im außereuropäischen Ausland sogar keine
Mittel zur Finanzierung von Krankheitskosten zur Verfügung stellt, muss
der Arbeitgeber auf die private Krankenversicherung zurückgreifen. Auch
für Ausländer, die nur vorübergehend in der Bundesrepublik in Ihrem
Unternehmen arbeiten und noch weiterhin von der ausländischen Company
bezahlt werden, gilt die private Krankenversicherung als einzige
Alternative. Eine Vielzahl von Krankenversicherern bieten
unterschiedliche Tarife je nach Einreiseland und Dauer des Aufenthaltes.
Das KVfirmenportal hilft Ihnen bei der Gestaltung von individuellen
Versicherungskonzepten für Ihre Mitarbeiter und vergleicht die
Gesellschaften im Leistungsspektrum und im Beitragsniveau, so dass die
optimale Versorgung Ihrer Mitarbeiter sichergestellt wird.