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Die Gruppenversicherung

Das Prinzip ist einfach. Durch die Bündelung von Nachfragern -in dem Fall Ihre Mitarbeiter- sind die Versicherer gesetzlich berechtigt Ihren Angestellten Vorteile einzuräumen, die eine Einzelperson nicht bekommen würde. Der Hintergrund ist die Minimierung der Vertriebs- und Abschlusskosten, die in Form von Beitragsnachlässen und anderen Vergünstigungen weitergegeben werden.

Zudem haben die Versicherer ein grundsätzliches Interesse einer Zusammenarbeit mit Unternehmen, da sich neben der Erweiterung von Umsatzpotentialen sich auch auf der Leistungsebene im Rahmen des Gesundheitsmanagements durch Präventions- und Steuerungsmodellen Einsparungen ergeben können.

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