Die Gruppenversicherung
Das Prinzip ist
einfach. Durch die Bündelung von Nachfragern -in dem Fall Ihre
Mitarbeiter- sind die Versicherer gesetzlich berechtigt Ihren
Angestellten Vorteile einzuräumen, die eine Einzelperson nicht bekommen
würde. Der Hintergrund ist die Minimierung der Vertriebs- und
Abschlusskosten, die in Form von Beitragsnachlässen und anderen Vergünstigungen
weitergegeben werden.
Zudem haben die Versicherer ein grundsätzliches
Interesse einer Zusammenarbeit mit Unternehmen, da sich neben der
Erweiterung von Umsatzpotentialen sich auch auf der Leistungsebene im
Rahmen des Gesundheitsmanagements durch Präventions- und
Steuerungsmodellen Einsparungen ergeben können.