Vorteile für den Arbeitgeber
Nicht nur der
Angestellte ist "Gewinner" im Rahmen einer
Gruppenversicherung, sondern auch der Arbeitgeber genießt Vorzüge.
Neben den Rabatten, die das Unternehmen ebenfalls bekommt, wird die
Mitarbeiterbindung und -motivation gestärkt.
Einsparungen bei den Lohnnebenkosten
Da der Arbeitgeber 50% des Beitrages bei der Krankenkostenvollversicherung
übernehmen muss partizipiert auch er von der Beitragsreduzierung in
gleichen Teilen wie der Arbeitnehmer.
Mitarbeiterbindung
Durch den Gruppenvertrag erhält der Arbeitnehmer Vergünstigungen, die bei
einem Arbeitgeberwechsel entfallen, so dass die Unternehmensbindung
gefestigt wird. Zudem kann das Unternehmen diese Sozialleistung bei
Neueinstellungen als Argument einsetzen.
Keine Anrechnung des geldwerten Vorteils
Steuertechnisch wird die Ersparnis nicht als geldwerter Vorteil herangezogen, so dass
diesbezüglich keine monetären Nachteile entstehen.
Kein bürokratischer Aufwand
Da das Vertragsverhältnis weiterhin direkt zwischen dem Krankenversicherer
und Ihrem Angestellten besteht, ergeben sich für das Unternehmen keine
zusätzlichen Verwaltungsschritte. Dies betrifft auch die Abbuchung, die
wie gewohnt von Versichtenseite abgerufen wird.
Unterstützung der Personalabteilung
Unsere Berater vor Ort kümmern sich nicht nur um die Versicherten aus Ihrem
Unternehmen, sondern entlasten auch Ihre Personalabteilungen mit
Informationen, Broschüren und Beratungen. Zudem sind unsere Mitarbeiter
"Kenner" im Krankenversicherungswesen und können bei
speziellen Fragen mit Rat und Tat zur Seite stehen.